{"id":1512,"date":"2010-04-13T21:22:00","date_gmt":"2010-04-13T20:22:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.pastellbilder.de\/blog\/2010\/04\/13\/urheberrechte\/"},"modified":"2014-01-19T13:18:23","modified_gmt":"2014-01-19T12:18:23","slug":"urheberrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.pastellbilder.de\/en\/2010\/04\/13\/urheberrechte\/","title":{"rendered":"Urheberrechte"},"content":{"rendered":"<p class=\"qtranxs-available-languages-message qtranxs-available-languages-message-en\">Sorry, this entry is only available in <a href=\"https:\/\/www.pastellbilder.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1512\" class=\"qtranxs-available-language-link qtranxs-available-language-link-de\" title=\"Deutsch\">German<\/a>. For the sake of viewer convenience, the content is shown below in the alternative language. You may click the link to switch the active language.<\/p><div style=\"text-align: center;\">\n<p><img id=\"BLOGGER_PHOTO_ID_5459708997581349618\" style=\"display: block; margin: 0px auto 10px; text-align: center; width: 610px; height: 380px;\" src=\"https:\/\/2.bp.blogspot.com\/_9Sn8FyAhaT0\/S8TIaBHXIvI\/AAAAAAAAAqI\/R173QxC_VMk\/s1600\/10xxx-30x78-RaueSeeKopie.jpg\" border=\"0\" alt=\"\" \/><span style=\"font-size: 85%;\">\u00a9 Astrid Volquardsen<\/span><\/p>\n<\/div>\n<p>Wenn ich mit den Teilnehmern nach einem Kurstag abends zusammen beim Essen sitze, kommt in jeder Gruppe das Gespr\u00e4ch auf die  <a class=\"external\" href=\"http:\/\/www.blogger.com\/Teil%201%20Urheberrecht%20%28%C3%82%C2%A7%C3%82%C2%A7%201-69g%29\" target=\"_blank\">Urheberrechte<\/a> und deren zum Teil recht lockere Handhabung im Internet auf.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Das Urheberrecht sch\u00fctzt die geistigen und kreativen Leistungen von K\u00fcnstlern (Schriftsteller, Bildene K\u00fcnstler, Musiker&#8230;) und soll den Mi\u00dfbrauch ihrer Arbeit verhindern.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Das betrifft zum einem Bereiche wie z.B Ausstellungsrechte, Ver\u00f6ffentlichungsrechte oder  Vervielf\u00e4ltigungsrechte. Das ist auch einer der Gr\u00fcnde, warum ich keine fremden Bilder auf meinem Blog zeige, von deren Urhebern ich nicht die ausdr\u00fcckliche Zustimmung daf\u00fcr habe.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Das Urheberrecht geht aber noch einen Schritt weiter und damit komme ich zum eigentlichen Anla\u00df f\u00fcr diesen Eintrag.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Viele Kunstschaffende nutzen die Fotos oder Bildvorlagen anderer K\u00fcnstler und Fotografen. Das Web ist ja schlie\u00dflich voll davon. Und solange es in den eigenen vier W\u00e4nden behalten wird, ist das auch o.k.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">In dem Augenblick, wo das Bild im Web eingestellt, in eine Ausstellung eingebracht oder zum Verkauf angeboten wird, kann man in Teufelsk\u00fcche kommen. Wer glaubt, das er nach einer fremden Vorlage ein eigenes Motiv (vielleicht auch abgewandelt) umsetzt, bewegt sich auf ziemlich d\u00fcnnem Eis.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Im folgenden habe auf ich <a class=\"external\" href=\"http:\/\/www.jusline.de\/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&amp;lawid=2&amp;paid=24\" target=\"_blank\">jusline.de<\/a> einen sehr interessanten Hinweis gefunden:<strong> <\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"font-size: 85%;\"> <\/span><\/strong><\/p>\n<blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\"><strong><span style=\"font-size: 85%;\">III. Begriff der Freien Benutzung<\/span><\/strong><\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\">Eine freie Benutzung ist ein eigenst\u00e4ndiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine <strong>pers\u00f6nliche geistige Sch\u00f6pfung iSd. \u00a7 2 II<\/strong> vorliegen. Die freie Benutzung geht gegen\u00fcber dem verwendeten Werk v\u00f6llig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als <strong>selbstst\u00e4ndiges neues Werk<\/strong> anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 \u2013 Stra\u00dfen \u2013 gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration. Die freie Benutzung weist gegen\u00fcber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstst\u00e4ndigkeit und Eigenart auf, dass dessen Z\u00fcge in dem neuen Werk <strong>verblassen<\/strong> und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 \u2013 Sherlock Holmes). Bei der Bearbeitung dagegen bleiben die Z\u00fcge des benutzten Werkes deutlich erkennbar und sind pr\u00e4gend f\u00fcr den Charakter der Bearbeitung.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\">Die Vorschrift des \u00a7 24 bezieht sich nur auf solche Ursprungswerke oder Teile davon, die urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind. Ist ein Werk bereits <strong>gemeinfrei<\/strong>, so bedarf es nicht der Anwendung des \u00a7 24, jedermann kann gemeinfreie Werke in beliebiger Art und Weise benutzen. Sind Teile eines benutzten Werkes gemeinfrei, so kann der neue Urheber auch diese beliebig verwenden, lediglich die unfreien Teile m\u00fcssen in seiner Darstellung verblassen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\">Die Abgrenzung zur Bearbeitung ist nicht immer einfach. Nicht erforderlich ist, dass das benutzte Werk von der Neugestaltung v\u00f6llig \u00fcberspielt wird. Seine Charakterz\u00fcge d\u00fcrfen noch erkennbar sein, aber sie m\u00fcssen hinter der neuen Leistung deutlich <strong>zur\u00fccktreten <\/strong>und sich ihr <strong>unterordnen<\/strong>. Wie hoch die Anforderungen dabei an die Neugestaltung sind, richtet sich auch nach der <strong>Gestaltungsh\u00f6he <\/strong>des verwendeten Werkes. Je individueller und komplexer das benutzte Werk ist, desto <span> <\/span>umfangreicher und origineller muss die Neusch\u00f6pfung sein. Je geringeren Grad an Originalit\u00e4t das benutzte Werk aufweist, desto eher verblassen auch seine Charakterz\u00fcge. Zum Beispiel: die Charakterz\u00fcge eines Gem\u00e4ldes, welches aus einem schlichten, blauen Quadrat auf wei\u00dfer Leinwand besteht, werden aufgrund der geringen Gestaltungsh\u00f6he sehr viel schneller verblassen, wenn ein anderer K\u00fcnstler in seinem Werk darauf zur\u00fcckgreift, als beispielsweise die Mona Lisa von Da Vinci, welche einen sehr hohen Gestaltungsgrad aufweist (bei der Mona Lisa besteht freilich die Besonderheit, dass diese bereits gemeinfrei ist und somit sowieso frei verwendet werden kann, ohne dass es auf die Regelung des \u00a7 24 UrhG ank\u00e4me). Je komplexer und facettenreicher das benutzte Werk also ist, desto h\u00f6her die Anforderungen, die sich aus \u00a7 24 UrhG ergeben.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\">Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde <strong>Werkkategorie <\/strong>transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gem\u00e4lde oder eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird. Bei \u00dcbertragungen in wesensgleiche oder verwandte Werkkategorien liegt dagegen eher eine Bearbeitung vor. Zum Beispiel bei dem Nachmalen eines Fotos oder dem Verfilmen eines Romans. Dies gilt jedoch nicht uneingeschr\u00e4nkt. Wird das Thema eines Fotos, beispielsweise ein Portrait, in einem Gem\u00e4lde verarbeitet, wobei der Maler das Portrait nur als eine von vielen dargestellten Charakteren einer Bildergeschichte darstellt, und es auf diese Weise in einem v\u00f6llig neuen Kontext setzt, so werden die Charakterz\u00fcge des Fotografiewerkes von der neuen Szene \u00fcberspielt &#8211; sie verblassen.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\">In der Regel erfolgt die Abgrenzung nach den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: justify;\"><a class=\"external\" href=\"http:\/\/www.jusline.de\/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&amp;lawid=2&amp;paid=24\" target=\"_blank\">Ringo Krause in jusline.de, UrhG, \u00a7 24, Offener Gesetzeskommentar BGB<span style=\"font-weight: bold;\"> 2009-03-31 00:44:12)<\/span><\/a><\/p>\n<\/blockquote>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">In Foren und Blogs werden Bilder aller Coleur als eigene Ideen in der Annahme verkauft, nur durch den Malproze\u00df allein wird das Bild zum Original. Ich habe schon Sachen gesehen, wo jemand die Bilder der K\u00fcnstler  nachmalt und dann bei ebay oder in anderen Foren zum Verkauf anbietet. Im schlimmsten Fall k\u00f6nnen Zivil-und strafrechtliche Konsequenzen folgen und zu Regressforderungen in doppelter H\u00f6he des entstandenen Schadens f\u00fchren. Mir ist zudem ein Fall bekannt, wo jemand seinen Katalog, Kalenderedition und Postkarten vernichten mu\u00dfte, weil er die Urheberrechte eines anderen K\u00fcnstlers verletzt hatte.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">Ich kann nur jedem Kunstschaffenden raten, sich einen Fundus an eigenen Vorlagen in Form von Skizzen, Studien und Fotos anzulegen. Dies ist die Vorarbeit, die f\u00fcr einen individuellen k\u00fcnstlerischen Ausdruck unabdingbar sind.<\/p>\n<p class=\"MsoNormal\" style=\"text-align: left;\">","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sorry, this entry is only available in German. 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