When dreams come true

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Windstärke 4, Pastell, 50×75cm, 2010

© Astrid Volquardsen

It’s not my dream, but still, it’s an exciting one…

A few years ago my family and I had this fantastic sailing cruise in a part of Denmark, which is called the Danish Carribean. The pastel (Wind-force 4) is a result from this trip. We were guest of one of the loveliest couple, we ever met, David and Ea. Back then, they were dreaming of a world cruise they wanted to undertake with their beautiful ship Yukon. Their time has finally come and next month they will be setting their sails. If you like, you can take part as a paying guest on this exciting voyage.

© Marc Volquardsen
© Marc Volquardsen

Workshop with Margaret Dyer in France

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Blue robe
©Margaret Dyer

Well, this is a big opportunity for everyone who lives in Europe and would like to attend a workshop with Margaret Dyer. She is coming to France and will give a workshop at the house of Kippy Hammond, »an artist from Atlanta, who moved to France many years ago. She and her husband refurbished a 150 year old farmhouse, converted the barn to a studio, and now host artist retreats and workshops there. They’ll feed us, take us on day trips to Paris and the local markets. In the studio we’ll work with models and the photos taken during our day trips.«

I’m going to join them (jippyyy…) and I am really excited .
There are still some places left, so if you would like to come see for further information Margaret Dyer

High in the sky

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Studie, Pastell, 10×17cm, 2010, © Astrid Volquardsen

This week we had this fantastic weahter, typicall for April. I just love to watch the quick changes in the sky: From light clear blue to dramatic scenarios. Yummie…

So I said at the window, took everythink in and hurried into the studio. It was such great fun.

Unfortunately now the sky is one boring pale blue:-)

Studie, Pastell, 10×17cm, 2010, © Astrid Volquardsen

Colourimpression:Birches

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Studie, Pastell, je 10×17cm, 2010, © Astrid Volquardsen

Our new neighbourhood is surrounded by birches, so now I can easily observe how they change their color every day. I always believed they start right away with some light green. Well, they don‹t. I didn’t take any photos and as I stood there and looked at the colors to memorize them, I was really surprised to see these brownish, greenish, reddish…whatever colors.

As I again took a closer look today I was startled by the color of the sky. It usually isn’t that blue, something was somehow different. It obviously has to do with the flight restrictions over northern Europe, because of the vulcanic ash cloud from Icelands vulcano Eyjafjallajoekull (that’s a grand name, eh? I found a funny link about it’s pronounciation: Iceland Volcano spews consonants and vowels). All airports in Northern Europe have been closed for two days now, so no condensation trails can be seen in the sky.

© Marc Volquardsen

Urheberrechte

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© Astrid Volquardsen

Wenn ich mit den Teilnehmern nach einem Kurstag abends zusammen beim Essen sitze, kommt in jeder Gruppe das Gespräch auf die Urheberrechte und deren zum Teil recht lockere Handhabung im Internet auf.

Das Urheberrecht schützt die geistigen und kreativen Leistungen von Künstlern (Schriftsteller, Bildene Künstler, Musiker…) und soll den Mißbrauch ihrer Arbeit verhindern.

Das betrifft zum einem Bereiche wie z.B Ausstellungsrechte, Veröffentlichungsrechte oder Vervielfältigungsrechte. Das ist auch einer der Gründe, warum ich keine fremden Bilder auf meinem Blog zeige, von deren Urhebern ich nicht die ausdrückliche Zustimmung dafür habe.

Das Urheberrecht geht aber noch einen Schritt weiter und damit komme ich zum eigentlichen Anlaß für diesen Eintrag.

Viele Kunstschaffende nutzen die Fotos oder Bildvorlagen anderer Künstler und Fotografen. Das Web ist ja schließlich voll davon. Und solange es in den eigenen vier Wänden behalten wird, ist das auch o.k.

In dem Augenblick, wo das Bild im Web eingestellt, in eine Ausstellung eingebracht oder zum Verkauf angeboten wird, kann man in Teufelsküche kommen. Wer glaubt, das er nach einer fremden Vorlage ein eigenes Motiv (vielleicht auch abgewandelt) umsetzt, bewegt sich auf ziemlich dünnem Eis.

Im folgenden habe auf ich jusline.de einen sehr interessanten Hinweis gefunden:

III. Begriff der Freien Benutzung

Eine freie Benutzung ist ein eigenständiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 II vorliegen. Die freie Benutzung geht gegenüber dem verwendeten Werk völlig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als selbstständiges neues Werk anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 – Straßen – gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration. Die freie Benutzung weist gegenüber dem vorbestehenden Werk einen solchen Grad an Selbstständigkeit und Eigenart auf, dass dessen Züge in dem neuen Werk verblassen und in den Hintergrund treten (BGH NJW 1958, 460 – Sherlock Holmes). Bei der Bearbeitung dagegen bleiben die Züge des benutzten Werkes deutlich erkennbar und sind prägend für den Charakter der Bearbeitung.

Die Vorschrift des § 24 bezieht sich nur auf solche Ursprungswerke oder Teile davon, die urheberrechtlich geschützt sind. Ist ein Werk bereits gemeinfrei, so bedarf es nicht der Anwendung des § 24, jedermann kann gemeinfreie Werke in beliebiger Art und Weise benutzen. Sind Teile eines benutzten Werkes gemeinfrei, so kann der neue Urheber auch diese beliebig verwenden, lediglich die unfreien Teile müssen in seiner Darstellung verblassen.

Die Abgrenzung zur Bearbeitung ist nicht immer einfach. Nicht erforderlich ist, dass das benutzte Werk von der Neugestaltung völlig überspielt wird. Seine Charakterzüge dürfen noch erkennbar sein, aber sie müssen hinter der neuen Leistung deutlich zurücktreten und sich ihr unterordnen. Wie hoch die Anforderungen dabei an die Neugestaltung sind, richtet sich auch nach der Gestaltungshöhe des verwendeten Werkes. Je individueller und komplexer das benutzte Werk ist, desto umfangreicher und origineller muss die Neuschöpfung sein. Je geringeren Grad an Originalität das benutzte Werk aufweist, desto eher verblassen auch seine Charakterzüge. Zum Beispiel: die Charakterzüge eines Gemäldes, welches aus einem schlichten, blauen Quadrat auf weißer Leinwand besteht, werden aufgrund der geringen Gestaltungshöhe sehr viel schneller verblassen, wenn ein anderer Künstler in seinem Werk darauf zurückgreift, als beispielsweise die Mona Lisa von Da Vinci, welche einen sehr hohen Gestaltungsgrad aufweist (bei der Mona Lisa besteht freilich die Besonderheit, dass diese bereits gemeinfrei ist und somit sowieso frei verwendet werden kann, ohne dass es auf die Regelung des § 24 UrhG ankäme). Je komplexer und facettenreicher das benutzte Werk also ist, desto höher die Anforderungen, die sich aus § 24 UrhG ergeben.

Wird ein Werk in eine andere, wesensfremde Werkkategorie transformiert, so ist in der Regel von einer freien Benutzung auszugehen. Beispielsweise wenn ein Gedicht in ein Gemälde oder eine Fabel in eine Melodie umgewandelt wird. Bei Übertragungen in wesensgleiche oder verwandte Werkkategorien liegt dagegen eher eine Bearbeitung vor. Zum Beispiel bei dem Nachmalen eines Fotos oder dem Verfilmen eines Romans. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Wird das Thema eines Fotos, beispielsweise ein Portrait, in einem Gemälde verarbeitet, wobei der Maler das Portrait nur als eine von vielen dargestellten Charakteren einer Bildergeschichte darstellt, und es auf diese Weise in einem völlig neuen Kontext setzt, so werden die Charakterzüge des Fotografiewerkes von der neuen Szene überspielt – sie verblassen.

In der Regel erfolgt die Abgrenzung nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Ringo Krause in jusline.de, UrhG, § 24, Offener Gesetzeskommentar BGB 2009-03-31 00:44:12)

In Foren und Blogs werden Bilder aller Coleur als eigene Ideen in der Annahme verkauft, nur durch den Malprozeß allein wird das Bild zum Original. Ich habe schon Sachen gesehen, wo jemand die Bilder der Künstler nachmalt und dann bei ebay oder in anderen Foren zum Verkauf anbietet. Im schlimmsten Fall können Zivil-und strafrechtliche Konsequenzen folgen und zu Regressforderungen in doppelter Höhe des entstandenen Schadens führen. Mir ist zudem ein Fall bekannt, wo jemand seinen Katalog, Kalenderedition und Postkarten vernichten mußte, weil er die Urheberrechte eines anderen Künstlers verletzt hatte.

Ich kann nur jedem Kunstschaffenden raten, sich einen Fundus an eigenen Vorlagen in Form von Skizzen, Studien und Fotos anzulegen. Dies ist die Vorarbeit, die für einen individuellen künstlerischen Ausdruck unabdingbar sind.

Danish Southsealand

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Blick von Ærø, Pastell, 8×24cm
verkauft © Astrid Volquardsen

© Astrid Volquardsen

The other day I had a really nice conversation with a customer about a sailing trip I undertook some years ago along the danish shores. Nothern Europe is famous for it’s special light and has attracted many artists.
Looking at my sketches and pastel studies from this trip it all came back in an instant: The colors,the light, the sun and warmth on my skin. I think as an artist we are really blessed, because we somehow seem to explore nature much more intensive.

© Astrid Volquardsen

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